Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mitvereinbarung.
Die AGB sind Bestandteil von unseren Geschäftsverlauf zwischen Mieter und Vermieter verbindlich.
Die AGB sind zu Ihrem und unserem Schutz und bei Vertragsabschluss gültig.
Vertragsabschluss fängt durch Reservierung in Mündlicher oder Schriftlicher Form statt.
- Bei einer Stornierung 14 Tage vor Vereinbarungsbeginn werden 50 % des Mietpreises berechnet.
- Bei einer Stornierung bis zu einem Tag vor Vereinbarungsbeginn werden 75 % des Mietpreises berechnet.
- Bei Stornierung am Tag der Vereinbarung bzw. bei Nichtantritt der Übergabe wird der vollständige Mietpreis berechnet.
Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
Zahlungsbedingung
Die Zahlung des Angebotes hat bei Abholung in bar oder Bereitstellung des Mietgerätes per Überweisung oder
Paypal im Voraus zu erfolgen.
Mietzeit
Die Mietzeit ist klar definiert und Pauschalisiert nach Liste, vorzugsweise sind Flexible absprachen zum Wohle des Mieters und der Planung des Vermieters Flexibel zu gestalten.
Verhalten, Regeln der Fasssauna
Im Saunaraum selbst sind keine Schuhe zugelassen, Schweiß auf das Holz ist zu vermeiden.
Haustiere sowie Rauchen ist in der Sauna nicht gestattet. Nur Trockenes unbehandeltes Holz zum Heizen Verwenden.
Mängelrügen und Pflichten des Mieters ab Übernahme
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang - per E-Mail an Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.
Haftung
Für die Mobile Fasssauna besteht eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung und Spezial-Kasko-Versicherung mit einem Eigenanteil von 250Euro der vom Mieter übernommen wird.
Nicht versichert sind die persönlichen Effekten sowie Unfallschäden, die auf der Mobilen Fasssauna befindliche Personen erleiden. Der Vermieter ist hierfür nicht haftbar. Der Mieter übernimmt die Fasssauna auf eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.
Der Mieter haftet ebenfalls für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust Untergang Unverfügbarkeit oder Verdienstausfälle der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter verursachten Schäden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport oder schuldhaft verspätetes Zurückbringen entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Eine Haftung des Vermieters wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger verursacht wurde.
Transport
Der Mieter erhält vom Vermieter ein sauberes, technisch geprüftes und verkehrssicheres Fahrzeug. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere Prüfung der Verkehrssicherheit.
Der Mieter ist verpflichtet, das Ladegut ordnungsgemäß zu sichern.
Transportieren ins Ausland bedarf einer Sondergenehmigung des Vermieters.
Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.
Eigentumsschutz
Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Mieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Angebot
Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar. Irrtümer vorbehalten. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein Angebot in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind. Jede Bestellung auf Grundlage des Angebots durch einen Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusage oder Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags per E-Mail kommt der Kaufvertrag zustande.
Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter festgehalten und im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Der Mieter sichert zu finanziell in der Lage zu sein, die anfallenden Kosten für die Behebung von Schäden und Versicherungskaution von 250€ abdecken zu können.
Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung und Abholung und endet laut dem vereinbarten Datum des Mietvertrags.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so hat derer Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung nicht von der Versicherung gedeckt sind.
Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter.
Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstiges
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.
Stand: 10.10.2022